Viele Verkaufsobjekte sind Wohnungen oder vermietete Einheiten. Käufer prüfen deshalb nicht nur Ausstattung und Lage, sondern auch Teilungserklärung, Gemeinschaft, Mietvertrag, laufende Kosten und mögliche Einschränkungen durch Erhaltungssatzung oder Erbbaurecht.
WEG-Unterlagen vollständig bereitstellen
Protokolle, Wirtschaftsplan, Rücklage, Hausgeld und geplante Maßnahmen zeigen den Zustand des Gemeinschaftseigentums. Ein modernisiertes Sondereigentum ersetzt diese Prüfung nicht.
Miet- und Satzungslage transparent machen
Bei vermieteten Objekten sind Vertrag, Miethöhe und bisherige Anpassungen relevant. In Erhaltungsgebieten muss zusätzlich geklärt werden, welche Maßnahmen oder Umwandlungen genehmigungspflichtig sind.
Baualtersklasse passend darstellen
Gründerzeit, Neues Frankfurt, Nachkriegsbau und jüngere Quartiere unterscheiden sich bei Grundriss, Konstruktion und Instandhaltung. Die Vermarktung sollte Stärken und offenen Bedarf sachlich benennen.